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Art. 8 Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - Rückforderung

Vergünstigungen
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Art. 8 KIBEG · Rückforderung

1. Zu Unrecht gewährte oder geleistete Vergünstigungen können innert fünf Jahren widerrufen und zurückgefordert werden. Eine Verrechnung ist zulässig.

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