548.300
KIBEGLASBA
CH-GR
Art. 8 Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - Rückforderung
Vergünstigungen
Art. 8 KIBEG · Rückforderung
1. Zu Unrecht gewährte oder geleistete Vergünstigungen können innert fünf Jahren widerrufen und zurückgefordert werden. Eine Verrechnung ist zulässig.