548.300
KIBEGLASBA
CH-GR
Art. 6 Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - Normkosten
Vergünstigungen
Art. 6 KIBEG · Normkosten
1. Die Normkosten orientieren sich an den durchschnittlichen Kosten der anerkannten und wirtschaftlichen Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton gemäss den geprüften Kostenrechnungen der vorangegangenen Jahre.
2. Sie werden von der Regierung pro Betreuungseinheit und Kind sowie abgestuft nach deren Alter festgelegt.