Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
548.300 KIBEGLASBA CH-GR

Art. 6 Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - Normkosten

Vergünstigungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 KIBEG · Normkosten

1. Die Normkosten orientieren sich an den durchschnittlichen Kosten der anerkannten und wirtschaftlichen Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton gemäss den geprüften Kostenrechnungen der vorangegangenen Jahre.

2. Sie werden von der Regierung pro Betreuungseinheit und Kind sowie abgestuft nach deren Alter festgelegt.

← Art. 5 KIBEG Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - Zweck und Gegenstand Art. 7 KIBEG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →