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Art. 5 Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - Umfang der Vergünstigungen

Vergünstigungen
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Art. 5 KIBEG · Umfang der Vergünstigungen

1. Basis für die Höhe der Vergünstigungen bilden die Normkosten.

2. Die Vergünstigungen werden gemäss den massgebenden Einkommen der Erziehungsberechtigten abgestuft und betragen

a) mindestens 25 bis 35 Prozent der Normkosten;

b) höchstens 85 bis 95 Prozent der Normkosten.

3. Die Grenzen der massgebenden Einkommen betragen

a) 130 000 bis 150 000 Franken für die geringste Vergünstigung;

b) 30 000 bis 50 000 Franken für die höchste Vergünstigung.

4. Die Regierung legt im Rahmen der Budgetkredite Folgendes fest

a) die Abstufung der Vergünstigungen gemäss den massgebenden Einkommen;

b) den Prozentsatz der geringsten und höchsten Vergünstigung;

c) die Grenzen der massgebenden Einkommen für die geringste und höchste Vergünstigung.

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