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Art. 19 Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - Bedarfsanalyse und Angebotsplanung

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Art. 19 KIBEG · Bedarfsanalyse und Angebotsplanung

1. Der Kanton führt unter Einbezug der Gemeinden und der Leistungserbringenden eine Bedarfsanalyse durch.

2. Der Kanton legt gestützt auf die Bedarfsanalyse die Angebotsplanung periodisch fest.

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