548.300
KIBEGLASBA
CH-GR
Art. 19 Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - Bedarfsanalyse und Angebotsplanung
Weitere Bestimmungen
Art. 19 KIBEG · Bedarfsanalyse und Angebotsplanung
1. Der Kanton führt unter Einbezug der Gemeinden und der Leistungserbringenden eine Bedarfsanalyse durch.
2. Der Kanton legt gestützt auf die Bedarfsanalyse die Angebotsplanung periodisch fest.