548.300
KIBEGLASBA
CH-GR
Art. 18 Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - 2. Innovation
Finanzierung und weitere Förderung
Art. 18 KIBEG · 2. Innovation
1. Der Kanton kann neue Modelle für Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung während einer in der Regel befristeten Versuchsphase mitfinanzieren, sofern eine qualifizierte Wirkungsbeurteilung gewährleistet ist.