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Art. 17 Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - Förderung 1. Kinder mit Behinderung

Finanzierung und weitere Förderung
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Art. 17 KIBEG · Förderung 1. Kinder mit Behinderung

1. Der Kanton unterstützt Leistungserbringende mit anerkannten Angeboten, in welchen Kinder mit Behinderung betreut werden, mittels Beiträgen und Beratung.

2. Die Beiträge entsprechen den behinderungsbedingten Mehrkosten, soweit diese nicht durch die eidgenössische Invalidenversicherung, durch sonstige Versicherungsträger oder anderweitig gedeckt sind.

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