548.300
KIBEGLASBA
CH-GR
Art. 17 Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - Förderung 1. Kinder mit Behinderung
Finanzierung und weitere Förderung
Art. 17 KIBEG · Förderung 1. Kinder mit Behinderung
1. Der Kanton unterstützt Leistungserbringende mit anerkannten Angeboten, in welchen Kinder mit Behinderung betreut werden, mittels Beiträgen und Beratung.
2. Die Beiträge entsprechen den behinderungsbedingten Mehrkosten, soweit diese nicht durch die eidgenössische Invalidenversicherung, durch sonstige Versicherungsträger oder anderweitig gedeckt sind.