Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
548.300 KIBEGLASBA CH-GR

Art. 12 Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - 2. Pflichten

Anforderungen an die Angebote
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 12 KIBEG · 2. Pflichten

1. Die Leistungserbringenden mit anerkannten Angeboten haben dem Kanton die für den Vollzug dieses Gesetzes notwendigen Daten bereitzustellen und sind zu effizienter und effektiver Betriebsführung verpflichtet. Die Regierung erlässt Vorschriften über die Rechnungslegung.

← Art. 11 KIBEG Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - Zweck und Gegenstand Art. 13 KIBEG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →