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Art. 11 Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - Anerkennung 1. Voraussetzungen

Anforderungen an die Angebote
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Art. 11 KIBEG · Anerkennung 1. Voraussetzungen

1. Die Anerkennung von Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung ist Voraussetzung für die Gewährung von Vergünstigungen. Artikel 14 bleibt vorbehalten.

2. Das Angebot wird anerkannt, wenn es

a) konfessionell neutral und nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt ist;

b) die Vorgaben zu den Tarifen einhält;

c) der Angebotsplanung des Kantons entspricht.

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