548.210
CH-GR
Art. 5 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Mutterschaftsbeiträge - Alleinstehende Elternteile in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften
Art. 5 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Mutterschaftsbeiträge · Alleinstehende Elternteile in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften
1. Bei der Berechnung der Mietanteile und der Entschädigung für die Haushaltsführung gelten die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe.