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Art. 5 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Mutterschaftsbeiträge - Alleinstehende Elternteile in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften

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Art. 5 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Mutterschaftsbeiträge · Alleinstehende Elternteile in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften

1. Bei der Berechnung der Mietanteile und der Entschädigung für die Haushaltsführung gelten die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe.

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