548.210
CH-GR
Art. 4 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Mutterschaftsbeiträge - Beitragsberechnung
Art. 4 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Mutterschaftsbeiträge · Beitragsberechnung
1. Für die Berechnung der Vermögensfreigrenzen wird der Kinderanteil nicht miteinbezogen.
2. Bei den Mietkosten wird auf die Ansätze der Ergänzungsleistungen für Ehepaare abgestellt, wobei der Selbstbehalt nicht angerechnet wird.