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Art. 3 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Mutterschaftsbeiträge - Unterlagen

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Art. 3 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Mutterschaftsbeiträge · Unterlagen

1. Der ansprucherhebende Elternteil hat zum Gesuch folgende Unterlagen beizubringen

a) eine ärztliche Bescheinigung über den mutmasslichen Geburtstermin oder den Geburtsschein;

b) den Schriftenempfangsschein oder eine Wohnsitzbescheinigung;

c) einen vom Gemeindesteueramt bestätigten Ausweis über das Total der Einkünfte und das Reinvermögen der letzten Steuererklärung und andere Ausweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse des betreuenden Elternteils respektive der verheirateten oder zusammenlebenden Eltern, soweit sie für die Bezugsberechtigung massgeblich sind;

d) den Mietvertrag oder den Beleg über die Hypothekarzinsbelastung;

e) eine Erklärung, dass die Beitragsvoraussetzungen gemäss Artikel 2 Litera c-e des Gesetzes erfüllt sind;

f) * den Versicherungsausweis der Krankenkasse.

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