548.210
CH-GR
Art. 2 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Mutterschaftsbeiträge - Anspruchsberechtigung
Art. 2 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Mutterschaftsbeiträge · Anspruchsberechtigung
1. Üben die Elternteile ein unterschiedliches Arbeitspensum aus, gilt derjenige mit dem kleineren Pensum als betreuender Elternteil.