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Art. 2 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Mutterschaftsbeiträge - Anspruchsberechtigung

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Art. 2 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Mutterschaftsbeiträge · Anspruchsberechtigung

1. Üben die Elternteile ein unterschiedliches Arbeitspensum aus, gilt derjenige mit dem kleineren Pensum als betreuender Elternteil.

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