548.200
CH-GR
Art. 13 Gesetz über Mutterschaftsbeiträge - Rechtsmittel
Art. 13 Gesetz über Mutterschaftsbeiträge · Rechtsmittel
1. Gegen die gestützt auf dieses Gesetz ergangenen Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Obergericht eingereicht werden.