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548.120 ABZKFZGDELAF CH-GR

Art. 1 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen (ABzKFZG) - Zulagenansätze

Familienzulagen
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Art. 1 ABzKFZG · Zulagenansätze

1. Der Mindestansatz der Familienzulage beträgt je Monat

a) * 240 Franken für die Kinderzulage;

b) * 290 Franken für die Ausbildungszulage.

2. Die Familienausgleichskasse des Kantons Graubünden richtet den Mindestansatz aus.

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