548.100
KFZGLAF
CH-GR
Art. 4 Gesetz über die Familienzulagen (KFZG) - Art und Ansatz
Familienzulagen
Art. 4 KFZG · Art und Ansatz
1. Die Familienzulagen nach diesem Gesetz erfassen die Kinder- und die Ausbildungszulagen gemäss den Vorschriften des FamZG.
2. ...
3. Die Höhe der Familienzulagen richtet sich nach den Ansätzen des Bundes, beträgt aber mindestens 220 Franken für die Kinderzulagen und 270 Franken für die Ausbildungszulagen.
4. Wenn die finanzielle Lage der Familienausgleichskassen es erlaubt, ist die Regierung befugt, die Mindestansätze zu erhöhen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
U 2017 74 · gr (Art. 4 Abs. 2 KFZG)
Family Reunification Residence Permit Granted Despite Initial Social Assistance Concern
Cited in the reasoning regarding the entitlement to child benefits after family reunification, which was relevant to the final calculation allowing the appeal.