Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
548.100 KFZGLAF CH-GR

Art. 26 Gesetz über die Familienzulagen (KFZG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 26 KFZG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz über die Familienzulagen vom 26. Oktober 1958 wird aufgehoben.

← Art. 25 KFZG Gesetz über die Familienzulagen (KFZG) - Zweck Art. 27 KFZG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →