Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
548.100 KFZGLAF CH-GR

Art. 17 Gesetz über die Familienzulagen (KFZG) - Finanzierung der Familienzulagen für Nichterwerbstätige

Finanzierung und Lastenausgleich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 KFZG · Finanzierung der Familienzulagen für Nichterwerbstätige

1. Die Familienzulagen für Nichterwerbstätige samt Verwaltungskosten werden vom Kanton finanziert.

2. Über die Familienzulagen an Nichterwerbstätige ist gesondert Rechnung zu führen.

← Art. 16 KFZG Gesetz über die Familienzulagen (KFZG) - Zweck Art. 18 KFZG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →