548.100
KFZGLAF
CH-GR
Art. 11 Gesetz über die Familienzulagen (KFZG) - Durchführungsstellen
Organisation
Art. 11 KFZG · Durchführungsstellen
1. Durchführungsstellen sind
a) die Familienausgleichskasse des Kantons Graubünden;
b) die anerkannten Abrechnungsstellen;
c) die anerkannten privaten Familienausgleichskassen der Berufsverbände;
d) die Arbeitgebenden;
e) * die von den AHV-Ausgleichskassen geführten Familienausgleichskassen.