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Art. 6 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen - Inkrafttreten

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Art. 6 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.

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