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546.270 ABZUGDELCASS CH-GR

Art. 7 Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz (ABzUG) - Obergrenze für Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen

Unterstützungsleistungen der Gemeinde
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Art. 7 ABzUG · Obergrenze für Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen

1. Die Obergrenze für Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen beträgt gesamthaft 650 Franken pro Haushalt und Monat.

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