546.270
ABZUGDELCASS
CH-GR
Art. 7 Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz (ABzUG) - Obergrenze für Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen
Unterstützungsleistungen der Gemeinde
Art. 7 ABzUG · Obergrenze für Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen
1. Die Obergrenze für Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen beträgt gesamthaft 650 Franken pro Haushalt und Monat.