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546.270 ABZUGDELCASS CH-GR

Art. 12d Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz (ABzUG) - Periodische Prüfung

Globalpauschalen des Bundes für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge
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Art. 12d ABzUG · Periodische Prüfung

1. Das kantonale Sozialamt prüft periodisch den Kostendeckungsgrad der den Gemeinden ausgerichteten Beiträge sowie die übergeordneten Aufgaben und deren Kosten.

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