546.270
ABZUGDELCASS
CH-GR
Art. 12d Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz (ABzUG) - Periodische Prüfung
Globalpauschalen des Bundes für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge
Art. 12d ABzUG · Periodische Prüfung
1. Das kantonale Sozialamt prüft periodisch den Kostendeckungsgrad der den Gemeinden ausgerichteten Beiträge sowie die übergeordneten Aufgaben und deren Kosten.