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546.270 ABZUGDELCASS CH-GR

Art. 12c Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz (ABzUG) - Verwendung für übergeordnete Aufgaben der Gemeinden im Flüchtlingsbereich

Globalpauschalen des Bundes für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge
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Art. 12c ABzUG · Verwendung für übergeordnete Aufgaben der Gemeinden im Flüchtlingsbereich

1. Der Kanton deckt aus den Globalpauschalen die Kosten für übergeordnete Aufgaben der Gemeinden im Flüchtlingsbereich. Übergeordnete Aufgaben sind

a) vorübergehende Betreuung und Unterbringung von anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen, die in den Strukturen des Amts für Migration und Zivilrecht leben;

b) vorübergehende Betreuung und Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen im Rahmen des Resettlements des Bundes;

c) * Wohnungsvermittlung für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge;

d) * Finanzierung von Reisekosten bei Integrationsmassnahmen für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge.

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