545.290
CH-GR
Art. 4 Verordnung über den "Bündner Arbeitslosenfonds" - In-Kraft-Teten
Art. 4 Verordnung über den "Bündner Arbeitslosenfonds" · In-Kraft-Teten
1. Diese Verordnung tritt mit ihrer Publikation in Kraft.
2. Mit dem Inkrafttreten wird der Regierungsbeschluss über die Ergänzungsleistungen aus dem "Bündner Arbeitslosenfonds" vom 21. November 1977 aufgehoben.