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Art. 4 Verordnung über den "Bündner Arbeitslosenfonds" - In-Kraft-Teten

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Art. 4 Verordnung über den "Bündner Arbeitslosenfonds" · In-Kraft-Teten

1. Diese Verordnung tritt mit ihrer Publikation in Kraft.

2. Mit dem Inkrafttreten wird der Regierungsbeschluss über die Ergänzungsleistungen aus dem "Bündner Arbeitslosenfonds" vom 21. November 1977 aufgehoben.

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