545.280
CH-GR
Art. 5 Reglement der Arbeitslosenkasse - Inkrafttreten
Art. 5 Reglement der Arbeitslosenkasse · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement ersetzt jenes vom 1. Januar 1984 und tritt nach der Genehmigung durch den Bund mit dem Einführungsgesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Kraft.