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Art. 5 Reglement der Arbeitslosenkasse - Inkrafttreten

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Art. 5 Reglement der Arbeitslosenkasse · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement ersetzt jenes vom 1. Januar 1984 und tritt nach der Genehmigung durch den Bund mit dem Einführungsgesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Kraft.

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