Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
545.280 CH-GR

Art. 1 Reglement der Arbeitslosenkasse - Name

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Reglement der Arbeitslosenkasse · Name

1. Der Kanton führt unter dem Namen Arbeitslosenkasse Graubünden (ALK) eine öffentliche Arbeitslosenkasse im Sinne des AVIG.

2. Die ALK ist eine Abteilung des Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA).

Name Art. 2 Reglement der Arbeitslosenkasse →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →