545.270
CH-GR
Art. 7 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (VOzEGzAVG/AVIG) - Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen
...
Art. 7 VOzEGzAVG/AVIG · Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen
1. ...
2. Das KIGA ist jederzeit berechtigt, private Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihunternehmungen auf das Vorhandensein der Bewilligungsvoraussetzungen zu überprüfen.