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Art. 2 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (VOzEGzAVG/AVIG) - Regionale Arbeitsvermittlungszentren

Öffentliche Arbeitsvermittlung
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Art. 2 VOzEGzAVG/AVIG · Regionale Arbeitsvermittlungszentren

1. ...

2. Das KIGA führt sechs regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV), nämlich in Chur, Thusis, Ilanz, Roveredo, Davos und Samedan.

3. Die Erstanmeldung zur Arbeitsvermittlung erfolgt beim RAV.

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