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Art. 1 Verordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit - Kontrollorgan

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Art. 1 Verordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit · Kontrollorgan

1. Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) ist das Kontrollorgan im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA).

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