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Art. 7 Einführungsgesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (EGzAVG/AVIG) - In-Kraft-Treten

Schlussbestimmung
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Art. 7 EGzAVG/AVIG · In-Kraft-Treten

1. Dieses Gesetz wird nach Ablauf der Referendumsfrist und der Genehmigung durch den Bund von der Regierung in Kraft gesetzt.

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