544.050
CH-GR
Art. 8 Reglement über die Organisation der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden - Beschlüsse und Protokoll
Organe - Verwaltungskommission
Art. 8 Reglement über die Organisation der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden · Beschlüsse und Protokoll
1. Über die Beschlüsse der Verwaltungskommission wird ein Protokoll geführt. Stellungnahmen einzelner Mitglieder sind auf deren Wunsch hin in das Protokoll aufzunehmen. Dieses wird den Mitgliedern zugestellt und liegt an der folgenden Sitzung zur Genehmigung vor.
2. In das Protokoll sind auch die seit der letzten Sitzung auf dem Zirkulationsweg gefassten Beschlüsse aufzunehmen.
3. Die Beschlüsse der Verwaltungskommission werden durch den Präsidenten oder seinen Stellvertreter und den Protokollführer unterzeichnet.