Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
544.000 CH-GR

Art. 5 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EGzAHVG/IVG) - Verwaltungskommission

Kantonale Sozialversicherungsanstalt
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 EGzAHVG/IVG · Verwaltungskommission

1. Die Verwaltungskommission ist das oberste Organ der Sozialversicherungsanstalt.

2. Die Verwaltungskommission besteht aus sieben Mitgliedern.

3. ...

← Art. 4 EGzAHVG/IVG Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EGzAHVG/IVG) - Name und Sitz Art. 6 EGzAHVG/IVG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →