Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
544.000 CH-GR

Art. 1 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EGzAHVG/IVG) - Name und Sitz

Kantonale Sozialversicherungsanstalt
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 EGzAHVG/IVG · Name und Sitz

1. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA) ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Chur.

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EGzAHVG/IVG) - Name und Sitz Art. 2 EGzAHVG/IVG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →