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542.120 VOZKPVGOLAMRP CH-GR

Art. 29 Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (VOzKPVG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 29 VOzKPVG · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt zusammen mit der Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung vom 26. November 1995 in Kraft.

2. Die Artikel 5, 7, 8 und 9 dieser Verordnung treten zusammen mit der Inkraftsetzung der Artikel 2a und 11a sowie der Aufhebung von Artikel 11 der Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung vom 26. November 1995 in Kraft.

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