Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
542.100 KPVGLAMRP CH-GR

Art. 8b Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (KPVG) - 2. persönliche und familiäre Verhältnisse

Prämienverbilligung - System
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8b KPVG · 2. persönliche und familiäre Verhältnisse

1. Massgebend für die jährliche Berechnung der Prämienverbilligung sind die bei der Bearbeitung des Anspruchs aktuell verfügbaren persönlichen und familiären Verhältnisse.

← Art. 8a KPVG Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (KPVG) - Zuständigkeit 1. Gemeinden Art. 8c KPVG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

S 2009 111 · gr (Art. 8a Abs. 3 und Art. 8b KPVG)
Recalculation and Appeal Deadlines for Individual Premium Subsidy
Cited in the reasoning regarding the possibility of rebutting the legal presumption of income.