542.100
KPVGLAMRP
CH-GR
Art. 12 Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (KPVG) - Sistierung bei Militärdienst
Prämienverbilligung - System
Art. 12 KPVG · Sistierung bei Militärdienst
1. Sistiert der Versicherer die Versicherungspflicht während der Dauer des Militärdienstes, kann die Regierung während dieser Zeit auch die Prämienverbilligung sistieren.