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535.250 NAVALP CH-GR

Art. 9 Normalarbeitsvertrag für das Alp- und Hirtschaftspersonal (NAV Alp) - Dauer des Arbeitsverhältnisses

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Art. 9 NAV Alp · Dauer des Arbeitsverhältnisses

1. Das Arbeitsverhältnis in der Alpwirtschaft ist befristet. Die Dauer richtet sich nach dem Alpsommer und umfasst auch die Zeit für Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten.

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