535.250
NAVALP
CH-GR
Art. 9 Normalarbeitsvertrag für das Alp- und Hirtschaftspersonal (NAV Alp) - Dauer des Arbeitsverhältnisses
Art. 9 NAV Alp · Dauer des Arbeitsverhältnisses
1. Das Arbeitsverhältnis in der Alpwirtschaft ist befristet. Die Dauer richtet sich nach dem Alpsommer und umfasst auch die Zeit für Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten.