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535.250 NAVALP CH-GR

Art. 3 Normalarbeitsvertrag für das Alp- und Hirtschaftspersonal (NAV Alp) - Normale Arbeitszeit

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Art. 3 NAV Alp · Normale Arbeitszeit

1. Die Arbeitszeit richtet sich nach den Anforderungen des Betriebs. Im ersten Alpmonat sollen pro Tag 14 Stunden, später 11 Stunden nach Möglichkeit nicht überschritten werden.

2. Für Jugendliche gelten folgende tägliche Arbeits- und Ruhezeiten

Alter | Höchstarbeitszeit | Minimale zusammenhängende Ruhezeit

16-18 Jahre | 10 Stunden | 10 Stunden

13-15 Jahre | 8 Stunden | 12 Stunden

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