535.250
NAVALP
CH-GR
Art. 2 Normalarbeitsvertrag für das Alp- und Hirtschaftspersonal (NAV Alp) - Abweichende Abreden und subsidiäres Recht
Art. 2 NAV Alp · Abweichende Abreden und subsidiäres Recht
1. Von diesem Normalarbeitsvertrag abweichende Abreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
2. Soweit dieser Normalarbeitsvertrag oder davon abweichende schriftliche Abreden keine Vorschriften enthalten, gelten ergänzend die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.