Art. 1 Normalarbeitsvertrag für das Alp- und Hirtschaftspersonal (NAV Alp) - Geltungsbereich
Art. 1 NAV Alp · Geltungsbereich
1. Im Kanton Graubünden gilt für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmenden, die auf einer Alp oder Heimhirtschaft beschäftigt sind, und ihren Arbeitgebenden dieser Normalarbeitsvertrag.
2. Ausgenommen vom Geltungsbereich sind folgende Arbeitsverhältnisse
a) zwischen Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft;
b) mit Verwandten in auf- und absteigender Linie sowie deren Ehegattinnen beziehungsweise Ehegatten oder deren eingetragenen Partnerinnen beziehungsweise Partnern;
c) mit Schwiegertöchtern oder -söhnen, sofern diese den Betrieb zur Selbstbewirtschaftung übernehmen wollen.
3. Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse und Sachverhalte, auf die ein allgemein verbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag oder ein anderer Normalarbeitsvertrag anwendbar ist.