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Art. 4 Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis - Anrechnung von Präsenzzeit als Arbeitszeit

Pflichten der Hausangestellten
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Art. 4 Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis · Anrechnung von Präsenzzeit als Arbeitszeit

1. Beträgt am selben Tag die Arbeitszeit weniger als sieben Stunden und die Präsenzzeit zuzüglich der Arbeitszeit mehr als sieben Stunden, so werden mindestens sieben Stunden als Arbeitszeit angerechnet.

2. Der Teil der Präsenzzeit, der als Arbeitszeit angerechnet wird, wird bei der Entlöhnung der Präsenzzeit nicht berücksichtigt.

3. Für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit gilt nur die geleistete Arbeitszeit.

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