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Art. 3 Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis - Wöchentliche Arbeitszeit

Pflichten der Hausangestellten
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Art. 3 Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis · Wöchentliche Arbeitszeit

1. Die Arbeitszeit beträgt 44 Stunden pro Woche. Präsenzzeiten und Pausen gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeit.

2. Als Präsenzzeit gilt die Zeit, in welcher die Hausangestellten Rufbereitschaft haben.

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