Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
535.200 CH-GR

Art. 1 Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis · Geltungsbereich

1. Im Kanton Graubünden gilt für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmenden, die hauswirtschaftliche Tätigkeiten in einem Privathaushalt verrichten (Hausangestellte), und ihren Arbeitgebenden dieser Normalarbeitsvertrag.

2. Dieser Normalarbeitsvertrag ist insbesondere auch anwendbar auf Hausangestellte, die im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung oder einer Betreuung in ähnlichem Umfang hauswirtschaftliche Tätigkeiten für hilfsbedürftige Personen verrichten und deshalb in der Regel in deren Haushalt wohnen.

3. Ärztliche oder medizinische Pflegeleistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind keine solchen hauswirtschaftlichen Leistungen.

4. Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse und Sachverhalte, auf die ein allgemein verbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag oder ein anderer Normalarbeitsvertrag anwendbar ist.

Geltungsbereich Art. 2 Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →