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Art. 4 Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

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Art. 4 Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

1. Dieser Regierungsbeschluss tritt sofort in Kraft und ersetzt die Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, von der Regierung erlassen am 12. April 1946.

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