Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
530.200 CH-GR

Art. 2 Ausführungsbestimmungen zum Heimarbeitsgesetz - Strafverfolgung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Ausführungsbestimmungen zum Heimarbeitsgesetz · Strafverfolgung

1. Übertretungen werden nach den Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum Arbeitsgesetz und zur Unfallverhütung nach Unfallversicherungsgesetz beurteilt.

← Art. 1 Ausführungsbestimmungen zum Heimarbeitsgesetz Vollzugsbehörde Art. 3 Ausführungsbestimmungen zum Heimarbeitsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →