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Art. 5 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Arbeitsgesetz und zur Unfallverhütung nach Unfallversicherungsgesetz - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 5 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Arbeitsgesetz und zur Unfallverhütung nach Unfallversicherungsgesetz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Der Gebührentarif für Tätigkeiten und Bewilligungen im Rahmen der Arbeitsgesetzgebung vom 8. Dezember 2003 wird aufgehoben.

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