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Art. 2 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Arbeitsgesetz und zur Unfallverhütung nach Unfallversicherungsgesetz - Adventszeit

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Art. 2 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Arbeitsgesetz und zur Unfallverhütung nach Unfallversicherungsgesetz · Adventszeit

1. Von den vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen dürfen höchstens zwei in die Adventszeit fallen.

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