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Art. 6 Verordnung über das Bettagsmandat und die Bettagskollekte

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Art. 6 Verordnung über das Bettagsmandat und die Bettagskollekte

1. Artikel 19 der Geschäftsordnung des Grossen Rates vom 29. Mai 1956 / 30. November 1966 erhält folgenden Wortlaut

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