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Art. 5 Verordnung über das Bettagsmandat und die Bettagskollekte - Inkrafttreten

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Art. 5 Verordnung über das Bettagsmandat und die Bettagskollekte · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. März 1971 in Kraft. Sie ersetzt den Grossratsbeschluss betreffend Erlassung eines Mandats für den Eidgenössischen Bettag vom 27. Juni 1846 und die Verordnung über die Liebesgabensammlungen am Eidgenössischen Bettag vom 30. November 1916.

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