Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
520.200 CH-GR

Art. 1 Verordnung über das Bettagsmandat und die Bettagskollekte - Bettagsmandat

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Verordnung über das Bettagsmandat und die Bettagskollekte · Bettagsmandat

1. Die Regierung erlässt jährlich vor dem Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag ein Mandat, das auf die Bedeutung dieses Feiertages hinweist.

2. Das Bettagsmandat wird in den Kirchen verlesen.

Bettagsmandat Art. 2 Verordnung über das Bettagsmandat und die Bettagskollekte →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →