Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
520.100 CH-GR

Art. 6 Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) - 2. an hohen Feiertagen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Ruhetagsgesetz · 2. an hohen Feiertagen

1. Die Gemeinden bewilligen Veranstaltungen an hohen Feiertagen, die der Gesundheit, der Erholung, dem Sport, der Kultur oder der Unterhaltung dienen, wenn sie dem Sinn des hohen Feiertags nicht zuwiderlaufen.

a) * ...

b) * ...

c) * ...

d) * ...

← Art. 5 Ruhetagsgesetz Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) - Geltungsbereich Art. 7 Ruhetagsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →